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Gültig ab 11.01.2021
Mit der ab heute gültigen CoronaSchutz-VO bleibt der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Der Sportplatz ist für jede Art von Sport gesperrt !
Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO (Ab 11.01.2021)