Der Vorstand
Der Vorstand gliedert sich in den geschäftsführenden und erweiterten Vorstand. Die Leitung des Vereins obliegt, soweit sie nicht durch Satzung anderen Organen
zugewiesen ist, dem geschäftsführenden Vorstand. Der Verein wird nach außen durch je zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
Geschäftsführender Vorstand:
Erweiterter Vorstand: